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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt

Zahlungs- und Lieferbedingungen Firma Paul Oberflächentechnik – Gesetzesgrundlage BGB

1. Angebot und Auftragsbestätigung

Angebote sind, wenn nicht anders vereinbart freibleibend. Ein verbindlicher Preis kommt nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

1.1 Bei Erstfertigung eines Bauteils ist eine Nachverhandlung des Preises auch nach Auftragsbestätigung jederzeit zulässig.

2. Lieferung

Die Verpflichtung zur Lieferung tritt erst nach erfolgter ordnungsgemäßer Bestätigung des Auftrages ein. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.

3. Preisgeltung

Die Preise gelten, wenn nicht anders schriftlich vereinbart ab Werk. Die Preise gelten nur für die jeweils angebotene Menge und nur für die Ausführung, die der Zeichnung, dem Muster oder den DIN-Angaben (QIB) entsprechen, welche mit unserem Angebot zugesandt wird. Wird nachträglich der Bestellung eine Zeichnung beigelegt, so bleibt uns eine Preisänderung vorbehalten.

4. Abholung und Lieferung

Die Abholung und Lieferung ist, wenn nicht anders vereinbart ab Werk
4.1 Sollte eine Freihauslieferung vereinbart sein, wird bei einem Warenwert von unter 1000,00 € netto ein Mindermengenzuschlag berechnet.
4.2 Bei Lieferung ab Werk wird keine Haftung für Transportschäden übernommen.

5. Verpackung

5.1 Außen- und Innenverpackung wird, wenn nicht anders schriftlich vereinbart in Rechnung gestellt. Bei Paketsendungen werden die Verpackungskosten und das verauslagte, wenn nicht anders schriftlich vereinbart Porto in Anrechnung gebracht.
5.2 Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Lieferung der Artikel lose geschüttet; Verpackung nach unserer Wahl.

6. Lieferzeit

Alle Angaben über Lieferzeit sind nur annähernd und unverbindlich.

7. Zahlungsbedingung

Rechnungen sind zahlbar 5 Tage nach Rechnungseingang.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden für die Zeit vom Fälligkeitstage bis zum Tage des Zahlungseinganges die üblichen Bankzinsen berechnet.

8. Toleranzen:

8.1 Wir liefern ausschließlich nach QIB. Wird eine Maßhaltigkeit verlangt, die über die jeweilige Norm hinausgeht, so ist dies besonders aufzugeben und wird gesondert berechnet
8.3 Alle Maße und Toleranzen gelten vor Aufbringung der Beschichtung.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der gesamten gegenseitigen Geschäftsverbindung, unser Eigentum.

10. Mängelrügen sowie Beanstandungen

Für nachweislich durch unser Verschulden fehlerhaft gelieferte Ware wird Ersatz geliefert oder Gutschrift geleistet. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich abgelehnt. Bemängelte Waren sind, falls nicht anders vereinbart, an uns zurückzusenden. Aus bemängelter Teillieferung kann der Besteller keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten.

11. Haftungsausschluss

11.1 Verkehrstauglichkeit
Unser Unternehmen ist ein Lackierfachbetrieb.
Wir übernehmen keine Haftung für die Verkehrstauglichkeit von Felgen nach der Lackierung.
Eine Verkehrstauglichkeit muss Kundenseitig vorab geprüft werden.
11.2 Garantie für Nachreinung von Felgen.
Wir übernehmen keine Garantie für die Nachbehandlung und Reinigung und den daraus entstehenden Beschädigungen der Oberfläche.

12. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Teillieferungsverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben.

13. Besondere Vereinbarungen

Besondere Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung
unsererseits.

14. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung

für die Lieferung, Erfüllungsort nach Bestellung für die Zahlung, Erfüllungsort 72469 Meßstetten Gerichtsstand ist das Amtsgericht Albstadt.

15. Gültigkeitsklausel

Sollten einzelne Punkte unserer Zahlungs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der restlichen Bedingungen dadurch nicht berührt.

Meßstetten 29.08.2021
Robert Paul

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